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31.05.2005
Musikdownloads sind reklamierbar

Beim kostenpflichtigen Herunterladen von Dateien wird ein regulärer Kaufvertrag geschlossen, deshalb können heruntergeladene Musikstücke, die minderer Qualität sind, reklamiert werden.Ob die Datei qualitativ einwandfrei war, muß im ersten halben Jahr der Betreiber der Musikplattform beweisen. Aussetzer und Störgeräusche müssen also nicht hingenommen werden.

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