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Startseite :: Musikdownloads sind reklamierbar 31.05.2005 Musikdownloads sind reklamierbar Beim kostenpflichtigen Herunterladen von Dateien wird ein regulärer Kaufvertrag geschlossen, deshalb können heruntergeladene Musikstücke, die minderer Qualität sind, reklamiert werden.Ob die Datei qualitativ einwandfrei war, muß im ersten halben Jahr der Betreiber der Musikplattform beweisen. Aussetzer und Störgeräusche müssen also nicht hingenommen werden. Die letzten 10 Meldungen aus dieser Kategorie |
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